Fotostudio Loske Riem Arcarden München AGBs

 


I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle vom Fotostudio Loske
(nachfolgend FOTOSTUDIO LOSKE in den Riem-Arcaden und Paul-Gerhard Loske genannt) übernommenen Aufträge im Fotostudio, sowie freiberuflicher Tätigkeit . Nach wirksamer, erstmaliger Vereinbarung gelten sie auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen. Mangels ausdrücklicher Bestätigung erfolgt Anerkennung durch Auftragserteilung, Ausführung oder durch Annahme der Ware bzw. der Lieferung. Sie gelten als vereinbart, wenn nicht schnellstmöglich widersprochen wird.


2. Falls der Kunde unter Hinweis eine eigene AGB hat, wird diese nur verbindlich, wenn sie vom Studio ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.


3. Fotografien im Sinne dieser AGB sind alle vom StudioLoske hergestellten Produkte, gleich in welchem Medium oder technischer Form sie vorliegen oder erstellt wurden. Hierunter im besonderen digitale (elektronische Einzelbilder) Aufnahmen, Diapositive, Negative, Repros, Vergrößerungen (Papierbilder) Videos, usw.

II. Ausfallhonorar, Störung der Leistung

1. Buchung und Anmeldung ist verbindlich und Sie erkennen damit die allgemeinen Bedingungen an.

2. Für die Stornierung gebuchter, verbindlicher Termine kann das StudioLoske Schadensersatz wie folgend geltend machen:
Im Studio: Business, Familie, Kinder, Bewerbung, Portrait,

- bis 48 Stunden vor dem Termin – ohne Honorarausfall
- bis 24 Stunden vor dem Termin – 30% des Aufnahmehonorar nach Preisliste
- bis 12 Stunden vor dem Termin – 50% des Aufnahmehonorar nach Preisliste

Im Studio: Erotikfotografie und Akt
- bis 48 Stunden vor dem Termin - keine Gebühr
- ab 24 Stunden vor dem Termin - Aufnahmehonorar nach Preisliste

Außer Haus: Eventfotografie, Taufe Hochzeit,
- bis 10 Wochen vor Termin 25%
- bis 4 Wochen vor Termin 50%
- bis 2 Wochen vor Termin 70%

- unter dieser Zeit ist die volle Höhe des vereinbarten Honorars zu zahlen.
Keine Ausfallentschädigung bei Krankheit, Unfall (mit Artest eines Arztes)

3. Überläßt das StudioLoske dem Auftraggeber Fotografien bzw. Bildmaterial aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb 2 Wochen nach Zugang beim Besteller, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann das StudioLoske eine Gebühr von 2 (zwei) Euro pro Tag und Bild in Rechnung stellen.
Bei Beschädigung oder Verlust, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann das StudioLoske Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1500 (eintausendfünfhundert) Euro für jedes Original und 300 (dreihundert) Euro für jedes Duplikat. Die weitere Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem StudioLoske vorbehalten.


4. Wird die für die Durchführung eines Auftrages vereinbarte Zeit aus Gründen, die das StudioLoske nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar sofern eine Pauschale vereinbart war, entsprechend.Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält das StudioLoske auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem StudioLoske kein Schaden entstanden ist.


5. Liefertermine für Fotografische Arbeiten, Fotografien und sonstige Arbeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bzw. ausdrücklich vom StudioLoske bestätigt worden sind. StudioLoske haftet für Fristüberschreitung nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.


III. Urheberrecht

1. Dem StudioLoske steht das Urheberrecht an den Fotografien (Lichtbildern) im Sinn und nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die vom StudioLoske hergestellten Fotoaufnahmen (Lichtbilder) sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch und in der bestellten Form und Art des Auftraggebers bestimmt.


3. Überträgt das StudioLoske Nutzungsrechte an seinen Werken, ist sofern nicht schriftlich und ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der besonderen Vereinbarung. Erst nach vollständiger Bezahlung sind die Nutzungsrechte wirksam.

4. Der Auftraggeber und Besteller eines Bildes im Sinn vom § 60 UrhG hat kein Recht, die Fotografien( Lichtbilder und wie in I.3 ) zu vervielfältigen, kopieren, scannen, speichern, veröffentlichen, per Email zu versenden und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Auf § 60 UrhG wird ausdrücklich hingewiesen.


5. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann das StudioLoske, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Fotos genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt das StudioLoske zum Schadensersatz.


6. Die angefertigten original Daten (auch Negative, Dias) verbleiben beim StudioLoske. Eine Herausgabe der Originale an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

7. Der Urheber bzw. das StudioLoske betreibt in seinem Serviceumfang ein Ansichts- und Bestellportal für Bilder nach den jeweiligen Fotoaufnahmen. Dieses Portal ist für Kunden bestimmt, und mit einen Benutzernamen und einem Kennwort versehen. Die eingestellten Fotos sind reine Rohdaten ohne Bearbeitung sowie mit einem Wasserzeichen versehen. Sie entsprechen in dieser Form nicht den Vorstellungen des Urhebers. Nach Bestellung werden diese optimiert und den Kunden ausgeliefert. Die Bilder auf diesem Portal sind geschützt und dürfen in keiner Form verbreitet oder gespeichert (Screenshots) werden. Insbesondere ist die Weitergabe und das bereitstellen auf Internetportalen oder Internetseiten nicht gestattet. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Der Schadenersatz beträgt pro eingestelltes Bild mindestens Euro 500,00
Die weitere Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem StudioLoske vorbehalten.

 
IV. Nutzung und Verbreitung

1. Die Verbreitung von fotografischen Aufnahmen vom StudioLoske in Online-Datenbanken, Intranets, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern, in elektronischen Archiven und Internet, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, ist nur mit einer besonderen Vereinbarung zwischen StudioLoske und dem Auftraggeber gestattet.

2. Die Weitergabe digitalisierter Fotoaufnahmen im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das StudioLoske

3. Das StudioLoske ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

4. Wünscht der Auftraggeber, dass das StudioLoske ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.


5. Die Verbreitung und Vervielfältigung von bearbeiteten Fotografien, die das StudioLoske auf elektronische Art hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das StudioLoske.


6. Das StudioLoske hat das Recht alle Aufnahmen (außer Aktaufnahmen mit Erkennung der Person (Gesicht) , so nicht ausdrücklich anders vereinbart, zur Eigendarstellung und Werbemaßnahmen für das StudioLoske, unentgeldlich und uneingeschränkt zu nutzen.


7. Das StudioLoske hat das Recht, auch alle gefertigten Fotoaufnahmen die nicht dem Fotostudio in den RiemArcaden zugeordnet sind, sondern Aufträge wie Reportagen, Messefotos, Sach- und Industrieaufnahmen , beauftragte Architekturaufnahmen von Messeständen von Messebauern und Messeausstellern usw. für eigene Darstellungen und Präsentationen ( wie in 6. ) zu verwenden.

Es sei denn, der Auftraggeber widerspricht ausdrücklich bei Auftragsvergabe bzw. Auftragsbestätigung.
Der Auftragnehmer (StudioLoske) kann bei Auftragserteilung eine entsprechende Voraus- Anzahlung verlangen. Fotoaufnahmen sind erst voll freigegeben, nach vollständigem Zahlungsausgleich der gestellten Rechnung.

8. Hat das StudioLoske dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung vom Besteller verändert werden.


V. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung von Fotoaufnahmen wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Nebenkosten (Anfahrt, Spesen, Honorare für Modelle, Rüstzeit, Studiomieten, Labor- und Materialkosten, usw.) sind vom Auftraggeber zu tragen. ( Kostenangebot)

2. Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von StudioLoske.


3. Hat der Auftraggeber dem StudioLoske bzw. Fotografen keine genauen Anweisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotoaufnahmen oder der im Labor gefertigten Fotovergrößerungen ( Farbe, Kontrast, usw.) gegeben, sowie alle Arbeiten im digitalen Bereich wie Montagen, Schriften etc., so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung der künstlerischen, typografischen und technischen Gestaltung ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die die bis dahin angefallen Mehrkosten zu tragen.


VI. Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an das Studio übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

VII. Datenschutz

1. Das StudioLoske verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Zum Geschäftsverkehr erforderliche Personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden..

VIII. Digitale Fotografie

1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Fotoaufnahmen von StudioLoske auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

IX. Bildbearbeitung

1. Die Bearbeitung von Fotoaufnahmen und fotografischen Arbeiten von StudioLoske und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung. Entsteht durch Montage, Composing, oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses entsprechend zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.

2. Der Auftraggeber versichert, dass er berechtigt ist, das STUDIO mit der elektronischen Bearbeitung fremder Fotoaufnahmen zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt das STUDIO von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.


X. Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet das StudioLoske für sich und seine Mitarbeiter nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Das StudioLoske haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die das STUDIO oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Displays, Vorlagen, Layouts, Filmen, Negativen oder Daten haftet das StudioLoske – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Das StudioLoske verwahrt alle eigenen Originale sorgfältig. Das Studio ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die aufbewahrten Originale nach zwei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Übergebene Negative oder Fremdfotobestellungen, können bei nicht Abholung, nach 3 Monaten entsorgt werden.


3. Die Zusendung und Rücksendung von Fotoaufnahmen, Bildern, Vorlagen und Filmen, erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, durch wen und wie und die Rücksendung erfolgt.


4. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.


XI. Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von StudioLoske und Paul-Gerhard Loske. Für alle vertraglichen Beziehungen, auch bei Lieferung oder Nutzungsrechteinräumung ins Ausland, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen der Schriftform.


3. Die etwaige Nichtigkeit einer oder mehreren Bestimmungen dieser AGB berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Sinnentsprechende wirksame Bestimmung ersetzt, die der angestrebten wirtschaftlichen Regelung am nächsten kommt.


Stand Januar 2024